NATERS 1. Einleitungsbestimmungen * Artikel 2 Vereinszweck * Artikel 3 Rechtsgrundlage * 2. Mitgliedschaft * 3. Verlust der Mitgliedschaft * 4. Organisation * 5. Der Vorstand * 6. Schlussbestimmungen * Artikel 17 * Statutenänderung * Artikel 19 * Langstreckenrennen Bol dOr * 7. Statutenrevisionen *
Einleitungsbestimmungen Unter dem Namen Moto-Club Bol dOr besteht im Sinne des Artikels 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ein Verein mit Sitz in Naters. Der Moto-Club Bol dOr bezweckt die Pflege des Hobbys Motorrad sowie die Förderung der Kameradschaft unter den Vereinsmitgliedern. Soweit die vorliegenden Statuten keine Regelung enthalten, finden die Bestimmungen des schweizerischen Vereinsrechts Anwendung. Über Aufnahme in den Verein entscheidet die GV in einer geheimen Abstimmung. Als aufgenommen gilt, wer das absolute Mehr (die Hälfte der Stimmen + 1) erreicht. Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag Die Aufnahmegebühr beträgt CHF 50.--, der Jahresbeitrag CHF 120.--. Die GV hat das Recht die Beiträge zu erhöhen. Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten, wie Sie in diesen Statuten umschrieben sind. Jedes Mitglied hat das Recht durch schriftliche Erklärung an der GV aus dem Verein auszutreten. Jedes Vereinsmitglied, das mehr als 50 % unentschuldigt an den schriftlichen Einladungen fehlt, scheidet automatisch aus dem Club. Organisation Die Organe des Vereins sind die GV und der Vorstand. Die GV ist das oberste Vereinsorgan und beschliesst als solches in allen Angelegenheiten, soweit durch Statuten nicht andere Organe zuständig erklärt werden. Die GV wird vom Vorstand mindestens zehn Tage im voraus schriftlich eingeladen, sie findet in den Monaten November und Dezember statt. Der Vorstand Der Vorstand wird für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt und besteht aus drei Mitgliedern: Präsident, Aktuar und Kassier. Dem Vorstand obliegt die gesamte Vereinsverwaltung. Er vertritt den Verein nach aussen und sorgt für die Handhabung der Statuten. Dem Präsident obliegt im Besonderen:
Die Aufgaben des Aktuars sind folgende:
Der Kassier führt die Vereinskasse und erstattet alljährlich an der GV Bericht. Schlussbestimmungen Der Verein bleibt bestehen, solange ihm fünf Mitglieder treu bleiben. Änderungen an den vorliegenden Statuten können an jeder GV beschlossen werden. Der Verein wird sich finanziell selber tragen. Einnahmen sind der Jahresbeitrag und die Aufnahmegebühr. Die Ausgaben werden durch die jeweiligen anwesenden Mitglieder geteilt. An das Bol dOr Langenstreckenrennen dürfen nur Mitglieder mitkommen, die alleine auf einem Motorrad fahren, also keinen Sozius oder Sozia. Nichtmitglieder können nur mitkommen, wenn sie selber ans Bol dOr fahren. Sie müssen sich vorher beim Club anmelden. Der Moto-Club Bol dOr hat das Recht, Ehrenmitglieder zu ernennen. Ehrenmitglieder haben ausser dem Stimmrecht die gleichen Rechte wie andere Mitglieder.
Statutenrevisionen Art. 18 anlässlich der GV vom 22.11.1986 Art. 19 anlässlich der GV vom 14.11.1987 Art. 21 anlässlich der GV vom 14.11.1987 Art. 21a anlässlich der GV vom 14.11.1987 Art. 7a anlässlich der GV vom 26.11.1988 Art. 5 anlässlich der GV vom 12.01.1991 (Jahresbeitrag) Art. 5 anlässlich der GV vom 16.11.1996 (Jahresbeitrag)
Naters, November 1997 |